Urteil des StGH Niedersachsen vom 20.09.2001

StGH Niedersachsen: datenschutz, genehmigung, vervielfältigung, niedersachsen, nationalpark

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Gesetz über die Niedersächsischen Nationalparks "Niedersächsisches
Wattenmeer" und "Harz" vom 15.07.1999 (Nds. GVBl. S. 164)
Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Beschluss vom 20.09.2001, 4/00, StGH 4/00
Tenor
Das Verfahren wird eingestellt, weil das angegriffene Gesetz über die
Niedersächsischen Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ und
„Harz“ vom 15. Juli 1999 (Nds. GVBl. S. 164) mit Wirkung vom 31. Juli 2001
außer Kraft getreten ist (Art. 3 Abs. 2 des Gesetzes zur Neufassung des
Gesetzes über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ vom 11.
Juli 2001 (Nds. GVBl. S. 443) und ein übergeordnetes verfassungsrechtliches
Interesse an der Fortführung des Verfahrens nicht besteht.