Urteil des StGH Hessen vom 02.04.2017

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Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 904
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Norm:
§§ 45 StGHG
Leitsatz
Geldansprüche können nicht mittels einer Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof
geltend gemacht werden.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.