Urteil des StGH Hessen vom 02.04.2017

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Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 390
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Norm:
§ 48 Abs 3 StGHG
Leitsatz
Einzelfall einer unzulässigen Grundrechtsklage betr. Zivilurteil (Frist versäumt).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert. Darüber hinaus ist eine ergänzende Dokumentation durch
die obersten Bundesgerichte erfolgt.