Urteil des StGH Hessen vom 15.03.2017

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Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 798
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Normen:
Art 1 Verf HE, Art 65 Verf HE,
Art 70 Verf HE, Art 71 Verf HE,
Art 73 Abs 2 Verf HE
(Zur Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der
Kommunalwahlperiode in Hessen)
Leitsatz
Die gesetzliche Verlängerung der laufenden vierjährigen Wahlperiode kommunaler
Vertretungskörperschaften in Hessen um fünf Monate ist verfassungsrechtlich zulässig,
weil sie im Verhältnis zur Dauer der regulären Wahlzeit gering und durch wichtige
Gründe des Gemeinwohls (Abschluß der Gebietsreform; Interesse an einheitlichen
Kommunalwahlterminen) gerechtfertigt ist.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert. Darüber hinaus ist eine ergänzende Dokumentation durch
die obersten Bundesgerichte erfolgt.