Urteil des StGH Hessen vom 15.03.2017

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Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 67
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
Im Hinblick auf die Vorrangstellung, welche die Gesetzgebung des Wirtschaftsrats im
Geltungsbereich der Proklamation Nr. 7 der Militärregierung (Beilage Nr. 3 zum GVBl. v.
11.03.1948 S. 36) gegenüber den Ländergesetzen, damit auch den
Länderverfassungen einnimmt, ist den Verfassungsgerichten der von der Proklamation
betroffenen Ländern die Berechtigung entzogen, jene Gesetzgebung auf ihre
Verfassungsmäßigkeit zu prüfen (hier: Soforthilfe DVO v.08.08.1949).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.