Urteil des StGH Hessen vom 15.03.2017

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Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 351
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Norm:
§ 48 StGHG
Leitsatz
§ 48 Abs. 2 StGHG schließt als lex specialis die Möglichkeit einer
Verfassungsbeschwerde gemäß § 48 Abs. 1 und 3 StGHG während der
Rechtshängigkeit aus.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert. Darüber hinaus ist eine ergänzende Dokumentation durch
die obersten Bundesgerichte erfolgt.