Urteil des StGH Hessen vom 11.05.1994

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Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 1184
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Norm:
§ 46 Abs 1 StGHG
Leitsatz
Der Darlegungspflicht ist nicht genügt, wenn der Grundrechtskläger für seine
Behauptungen keine nachvollziehbaren Tatsachen vorträgt.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.