Urteil des StGH Hessen vom 14.08.1986

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Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 1029
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Norm:
§ 54 Abs 2 HGO
Leitsatz
Die Bestimmung über das Verbot der geheimen Abstimmung von Gemeindevertretern
(§ 54 Abs. 2 HGO) ist nicht geeignet, grundrechtlich geschützte Positionen der
Gemeindebewohner zu deren Nachteil zu verändern.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.