Urteil des StGH Hessen vom 15.03.2017

StGH Hessen: hessen, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, vorrang, quelle, zivilprozessrecht, steuerrecht

Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 31
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
Gesetze und Verordnungen des Wirtschaftsrates haben Vorrang vor den Gesetzen der
Länder, auch vor deren Verfassungen (hier: KraftfahrzeugbenutzungsVO vom
28.12.1948 (WiGBl. 1949, 1).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.