Urteil des StGH Hessen vom 14.03.2017

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Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 383
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Norm:
Art 131 Verf HE
Leitsatz
Der Staatsgerichtshof ist kein Rechtsmittelgericht. Es ist nicht seine Aufgabe,
Entscheidungen der Gerichte auf die Richtigkeit der getroffenen Feststellungen und der
Anwendung des Rechts auf den konkreten Fall zu überprüfen (st.Rspr.).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert. Darüber hinaus ist eine ergänzende Dokumentation durch
die obersten Bundesgerichte erfolgt.