Urteil des StGH Hessen vom 14.08.1986

StGH Hessen: hessen, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, rücknahme, quelle, zivilprozessrecht, steuerrecht

Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 1050
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
Nach Rücknahme der Grundrechtsklage ist das Verfahren durch Beschluß einzustellen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.