Urteil des StGH Hessen vom 12.12.1995

StGH Hessen: rechtliches gehör, hessen, quelle, zivilprozessrecht, vollziehung, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, kompetenz, rechtsschutz, dokumentation

Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 1191
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
1. Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die sofortige Vollziehung einer
baurechtlichen Beseitigungsverfügung als Gegenstand einer eigenen Grundrechtsklage.
2. Fehlende Kompetenz des Staatsgerichtshofs zur Prüfung der Anwendung von
Bundesrecht am Maßstab der Hessischen Verfassung (Fortführung der ständigen
Rechtsprechung zuletzt Beschluß vom 17.05.1995 - P.St. 1186 -).
3. Zur Tragweite der Gewährleistung des Grundrechts auf rechtliches Gehör.
4. Keine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Bejahung des
besonderen öffentlichen Interesses an Sofortvollzug eines Verwaltungsakts - auch bei
Schaffung vollendeter Tatsachen - bei Unaufschiebbarkeit der beabsichtigten
hoheitlichen Maßnahme.
5. Zu der sich aus § 46 Abs. 1 StGHG a.F. ergebenden Darlegungspflicht hinsichtlich der
gleichheitswidrigen und willkürlichen Anwendung landesbaurechtlicher Vorschriften.
6. Kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz durch möglicherweise unterschiedliche
Entscheidungen verschiedener für dasselbe Sachgebiet zuständiger Spruchkörper.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert. Darüber hinaus ist eine ergänzende Dokumentation durch
die obersten Bundesgerichte erfolgt.