Urteil des StGH Hessen vom 14.03.2017

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Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 330, P.St.
331
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Norm:
§ 45 Abs 2 StGHG
Leitsatz
Einzelfall einer unbegründeten Grundrechtsklage betr. Armenrecht (kein Grundrecht
verletzt).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert. Darüber hinaus ist eine ergänzende Dokumentation durch
die obersten Bundesgerichte erfolgt.