Urteil des StGH Hessen vom 14.03.2017

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Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 347
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Norm:
§ 45 Abs 2 StGHG
Leitsatz
Der Staatsgerichtshof ist keine Rechtsmittelinstanz. § 45 Abs. 2 StGHG ist kein
zusätzlicher Rechtsbehelf für das Verfahren der ordentlichen Gerichte.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert. Darüber hinaus ist eine ergänzende Dokumentation durch
die obersten Bundesgerichte erfolgt.