Urteil des StGH Hessen vom 14.03.2017

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Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 455
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
Die Verwirklichung der Bodenreform ist Aufgabe des Gesetzgebers; ein Grundrecht
gewährt Art. 42 Abs. 1 nicht.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.