Urteil des StGH Hessen vom 13.03.2017

StGH Hessen: hessen, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, grundrecht, quelle, zivilprozessrecht, steuerrecht

Gericht:
Staatsgerichtshof
des Landes
Hessen
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
P.St. 406
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
Für die Bezeichnung des angeblich verletzten Grundrechts genügt es, daß der Antrag
hinreichend deutlich zu erkennen gibt oder daß sich aus ihm entnehmen läßt, welches
Grundrecht verletzt sein soll.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.