Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 16.10.2007, 12 B 1366/07
OVG NRW: datum
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 1366/07
Datum: 16.10.2007
Gericht: Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper: 12. Senat
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: 12 B 1366/07
Vorinstanz: Verwaltungsgericht Köln, 16 L 968/07
Tenor: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.
G r ü n d e : 1
2Die Beschwerde, die ausdrücklich auch gegen die Ablehnung der einstweiligen Anordnung in dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts (Nr. 2 des Beschlusses) eingelegt, jedoch anders als die Beschwerde gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe nicht (gesondert) begründet worden ist, bleibt, unabhängig von der Beantwortung der Frage, ob dem Darlegungserfordernis nach § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO Genüge getan ist, jedenfalls aus den Gründen des Senatsbeschlusses vom heutigen Tage im Verfahren 12 E 916/07 ohne Erfolg.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 154 Abs. 2, 188 Satz 2 Halbsatz 1 VwGO. 3
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO). 4
5
Letze Urteile des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalens
OVG NRW (grundstück, wahrscheinlichkeit, teil, fahrbahn, zweifel, antrag, verwaltungsgericht, streitwert, breite, grünfläche)
15 B 2751/97 vom 18.11.1997
OVG NRW: anschlussbeschwerde, versicherung, immatrikulation, einschreibung, hochschule, grundrecht, form, sozialstaatsprinzip, mitgliedschaft, fakultät
13 C 1/02 vom 01.03.2002
OVG NRW (vollstreckung, höhe, bezug, kläger, 1995, antrag, beurteilung, bewilligung, beweisantrag, zpo)
16 A 4026/96 vom 23.12.1998
Wir finden den passenden Anwalt für Sie! Nutzen Sie einfach unseren jusmeum-Vermittlungsservice!
Zum Vermittlungsservice