Urteil des HessVGH vom 02.04.2017

VGH Kassel: immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, quelle, einverständnis, anschluss, eingriff, behörde

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 73/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Hat das Gericht ohne Einverständnis aller Beteiligten im schriftlichen Verfahren
entschieden, dann leidet das Verfahren an einem wesentlichen Mangel, der zur
Aufhebung des Urteils führen muss.
2. Bei der Anordnung der §§ 83, 85 HWG muss die Behörde den Eingriff in das
Privateigentum grundsätzlich auf das unumgänglich Notwendige beschränken
(Anschluss an OS IV 57/64, Urt. v. 05.10.1965).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.