Urteil des HessVGH vom 29.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, leistungsklage, feststellungsklage, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
I OE 9/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Bei einer Streitigkeit des öffentlichen Rechts zwischen gleichgeordneten
Rechtsträgern ist eine Feststellungsklage auch zulässig, wenn eine Leistungsklage
möglich wäre.
2. Die Übernahme der Polizeivollzugsbeamten der Gemeinden unter 20.000 Einwohnern
auf das Land durch HSOG hat nicht zur Folge, daß das Land auch die
Versorgungsbezüge der vorhandenen Versorgungsempfänger zu tragen hat.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.