Urteil des HessVGH vom 29.03.2017
VGH Kassel: umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, quelle, zivilprozessrecht, immaterialgüterrecht, verfassungsrecht, medizinrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 131/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Die Anordnung nach § 3 Abs. 2 S. 1 StVZO darf erst dann erheben, wenn berechtigte
Zweifel gegen die Eignung der betreffenden Person zum Führen von Kraftfahrzeugen
bestehen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.