Urteil des HessVGH vom 29.03.2017

VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, verfügung, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 63/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Auslegung einer Verfügung des Bundespostministers zur Frage, zu welchem
Zeitpunkt ein Aufstiegsbeamter der Bundespost in eine Planstelle der
Besoldungsgruppe A 9 einzuweisen war (Einzelfall).
2. Zur Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes, wenn Postbeamte in verschiedenen
Oberpostdirektions-Bezirken unterschiedlich behandelt werden.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.