Urteil des HessVGH vom 29.03.2017
VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, begriff, nutzungsänderung, quelle, steuerrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
IV OE 13/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Unter einer "Bebauung" i.S. von § 19 Abs. 2 Ziff. 1 BBauG ist die
genehmigungsbedürftige Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen
Anlagen i.S. von § 29 BBauG zu verstehen.
2. Zum Begriff der "Änderung" einer baulichen Anlage.
3. Eine Bodenverkehrsgenehmigung kann auch deshalb versagt werden, weil der
Rechtsvorgang oder die mit ihm bezweckte Nutzung nicht genehmigungsbedürftig sind.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.