Urteil des HessVGH vom 29.03.2017
VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, angestelltenverhältnis, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 48/64
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Die Aufwendungen eines Beamten für die Inanspruchnahme eines Heilpraktikers durch
die im privaten Angestelltenverhältnis stehende, pflichtversicherte Ehefrau des
Beamten sind voll beihilfefähig, wenn die Pflichtkrankenkasse keinerlei Ersatz leistet.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.