Urteil des HessVGH vom 29.03.2017

VGH Kassel: immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, quelle, unterbrechung, entlassung, verwirkung, haftstrafe

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
I OE 29/68
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Zur Auslegung des Begriffs "ohne von dem Beamten zu vertretenden
Unterbrechung" in § 115 Abs. 1 BBG in einem Falle, in welchem der Betroffene im Jahre
1946 vorübergehend aus dem Arbeitsverhältnis bei der Deutschen Reichsbahn
entlassen worden war, weil er von einem amerikanischen Militärgericht wegen
Bezindiebstahls von einem Güterzug zu einer Haftstrafe verurteilt worden war.
2. Zur Frage der Verwirkung, wenn der Betroffene erst nach etwa 22 Jahren geltend
macht, seine Entlassung sei nicht rechtmäßig gewesen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.