Urteil des HessVGH vom 29.03.2017
VGH Kassel: beförderung, versicherungsrecht, umweltrecht, verwaltungsrecht, strafrecht, zivilprozessrecht, behörde, quelle, steuerrecht, immaterialgüterrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
HPV 2/65
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
Daß der Personalrat "bei der Beförderung" mitbestimmt, bedeutet, daß die Beförderung
eines bestimmten Beamten vorgesehen ist. Die Auswahl unter mehreren Bewerbern ist
Sache der verantwortlichen Behörde.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.