Urteil des HessVGH vom 29.03.2017

VGH Kassel: treu und glauben, immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, umweltrecht, zivilprozessrecht, versicherungsrecht, satzung, erfüllung, gemeinde, begriff

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 25/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Ohne das Vorhandensein seiner Satzung können Erschließungsbeiträge nach den
Bestimmungen des Bundesbaugesetzes nicht erhoben werden.
2. Zur Begriff der laufenden Geschäfte von nicht erheblicher Bedeutung (§ 71 Abs. 2
HBO).
3. Wird die Verpflichtungserklärung einer Gemeinde nicht von den
vertretungsberechtigten Mitgliedern des Magistrats unterschrieben, dann kann sich der
Begünstigte zur Erzwingung der Erfüllung nicht auf Treu und Glauben berufen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.