Urteil des HessVGH vom 29.03.2017

VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, gemeinde, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 125/64
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die in den §§ 29 ff. BBauG normierten Vorschriften beziehen sich grundsätzlich nur
auf das Gebiet, dass der Planungshoheit einer Gemeinde unterliegt, es sei denn, es ist
ein Planungsverband (§ 4 BBauG) geschaffen.
2. Als bebauter Ortsteil i.S. des § 34 BBauG kann daher nur die Bebauung angesehen
werden die sich innerhalb der Gemarkungsgrenzen einer Gemeine befinden.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.