Urteil des HessVGH vom 29.03.2017
VGH Kassel: zivilprozessrecht, quelle, immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, wiederholung, anschluss, gefährdung, verkehrssicherheit, lebenserfahrung
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 15/64
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die Wiederholung einer Beweisaufnahme erübrigt sich regelmäßig dann, wenn die
Niederschrift über die Ortsbesichtigung oder der ersten Instanz eindeutige
Feststellungen des objektiven Sachverhalts enthält. Bedenken bestehen jedoch gegen
die Verwendbarkeit ästhetischer Wertungen (im Anschluss an BVerwG Urt. v.
20.06.1963 BBauBl. 64 S. 100).
2. Garagenzufahrten auf öffentlichen Verkehrsflächen, die eine Veränderung der
Straßenkörpers und der Verkehrsflächen mit sich bringen sind nach § 28 HBO
unzulässig.
3. Hat eine Garageneinfahrt eine 30 % Steigung und trifft sie unmittelbar auf die
Fahrbahn auf, dann ist nach allgemeiner Lebenserfahrung die Verkehrssicherheit
unzulässig.
4. Besteht die Möglichkeit einer Gefährdung des Verkehrs, dann ist es rechtlich nicht
von Bedeutung, dass dieser Verkehr zur Zeit nur geringfügig ist.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.