Urteil des HessVGH vom 15.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, post, brief, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 86/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Der eingeschriebene Brief gilt auch dann mit dem dritten Tag der Aufgabe zur Post als
zugestellt, wenn feststeht, dass er dem Empfänger vor diesem Zeitpunkt zugegangen
ist (st. Rspr. des II. Sen. im Anschluß an BVerwGE 22, 11).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.