Urteil des HessVGH vom 15.03.2017
VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, fristwahrung, inhaftierung, architekt, quelle
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 20/63
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Für einen Obersturmführer (Fachführer/Architekt) der Waffen-SS, der bei
verschiedenen Baustäben der SS im Reichsgebiet und beim SS-
Wirtschaftsverwaltungshauptamt Dienst getan hatte, stellt die Inhaftierung durch die
amerikanischen Besatzungstruppen beim Zusammenbruch keine
"Kriegsgefangenschaft" dar.
2. Zur Frage der Fristwahrung nach § 3 des (hess.) Spätheimkehrergesetzes.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.