Urteil des HessVGH vom 15.03.2017
VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, ermächtigung, verwaltungsakt, quelle, steuerrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 114/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Der auf eine baurechtliche Voranfrage ergehende Bescheid der Bauaufsichtsbehörde
ist ein Verwaltungsakt.
2. Der § 24 Abs. 2 BaunutzVO entbehrt einer gesetzlichen Ermächtigung und ist daher
ungültig.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.