Urteil des HessVGH vom 15.03.2017
VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, form, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
3. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
F III 10/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Die unwirtschaftliche Form eines Grundstücks ist als wertbildender Faktor nach § 44
Abs. 2 FlurbG zu berücksichtigen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.