Urteil des HessVGH vom 15.03.2017
VGH Kassel: zivilprozessrecht, quelle, immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, entlassung, anschluss, behörde, leistungsklage, feststellungsklage
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 84/64
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Zum Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung nach unanfechtbarer
Entlassung (im Anschluss an BVerwGE 13, 17).
2. Auch im Verwaltungsstreitverfahren gelten die im Zivilprozess entwickelten
Grundsätze, dass eine Feststellungsklage trotz möglicher Leistungsklage zulässig ist,
wenn der Schaden ziffernmäßig noch nicht feststeht und zu erwarten ist, dass die
beklagte Behörde das obsiegende Urteil des Klägers anerkennen wird, ohne dass eine
weitere Klage erforderlich sein wird.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.