Urteil des HessVGH vom 15.03.2017, OS I 84/64
VGH Kassel: zivilprozessrecht, quelle, immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, entlassung, anschluss, behörde, leistungsklage, feststellungsklage
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat
Entscheidungsdatum: 08.02.1966
Aktenzeichen: OS I 84/64
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
1. Zum Schadensersatzanspruch wegen Fürsorgepflichtverletzung nach unanfechtbarer Entlassung (im Anschluss an BVerwGE 13, 17).
2. Auch im Verwaltungsstreitverfahren gelten die im Zivilprozess entwickelten Grundsätze, dass eine Feststellungsklage trotz möglicher Leistungsklage zulässig ist, wenn der Schaden ziffernmäßig noch nicht feststeht und zu erwarten ist, dass die beklagte Behörde das obsiegende Urteil des Klägers anerkennen wird, ohne dass eine weitere Klage erforderlich sein wird.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte ausgewählt und dokumentiert.
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