Urteil des HessVGH vom 15.03.2017
VGH Kassel: dienendes grundstück, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, immaterialgüterrecht, quelle, eng, gewerbe, strafrecht, zivilprozessrecht
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
5. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS V 39/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Durch einen Antrag nach dem Abgeltungsgesetz wird der Schadensfall in seiner
Gesamtheit und nicht nur eine, dem Umfang nach begrenzte Entschädigungsforderung
anhängig gemacht, sofern der Antragsteller nicht ausdrücklich oder den Umständen
nach sein Begehren bewußt einschränkt.
2. Ein gleichzeitig zu Gewerbe- und Wohnzwecken dienendes Grundstück kann nur dann
als Wohngrundstück im Sinne von § 26 Nr. 4 BesAbgeltG gelten, wenn der Wohnzweck
offensichtlich vorherrscht und dem Grundstück das typische Gepräge als
Wohngrundstück verleiht.
3. § 40 BesAbgeltG ist eng auszulegen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.