Urteil des HessVGH vom 15.03.2017

VGH Kassel: umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, quelle, zivilprozessrecht, immaterialgüterrecht, verfassungsrecht, medizinrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
5. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
B V 34/65
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
Auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren entsteht die Beweisgebühr nach § 31 Nr. 3
BRAGebO schon mit der Entgegennahme und Weitergabe des Beweisbeschlusses durch
den Rechtsanwalt an die Partei.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.