Urteil des HessVGH vom 15.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, befreiung, ausnahme, ermessen, quelle

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 123/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Nach § 21 Abs. 1 der Fahrlehrerverordnung liegt es im freien Ermessen der
zuständigen obersten Landesbehörde, ob sie eine Ausnahme vom Erfordernis der
Fahrlehrerprüfung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 aaO) zulassen will.
2. Zur Frage der Ausübung dieses behördlichen Ermessens hinsichtlich einer Person,
die auf Grund eines Lehrgangs bei der Bundeswehr Befreiung von der Fahrlehrerprüfung
begehrt.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.