Urteil des HessVGH vom 15.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, befreiung, verwaltungsakt, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 22/62
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Der auf eine baurechtliche Voranfrage ergehende Bescheid der Bauaufsichtsbehörde
ist ein Verwaltungsakt.
2. Durch eine vor Erteilung der Baugenehmigung ergehende Entscheidung der
Bauaufsichtsbehörde, dass für ein Bauvorhaben die Erteilung einer Befreiung
zugesichert wird, wird der Grundstücksnachbar noch nicht in seinen Nachbarrechten
verletzt.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.