Urteil des HessVGH vom 15.03.2017

VGH Kassel: versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, verwaltungsrecht, immaterialgüterrecht, beratung, quelle, zivilprozessrecht, verfassungsrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
B I 23/65
Dokumenttyp:
Beschluss
Quelle:
Leitsatz
Dem Rechtsanwalt steht eine Erledigungsgebühr zu, wenn er die Erledigungserklärung
nach teilweiser Klagelosstellung und nach Beratung mit dem Mandanten abgegeben
hat.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.