Urteil des HessVGH vom 15.03.2017

VGH Kassel: umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, quelle, zivilprozessrecht, immaterialgüterrecht, verfassungsrecht, medizinrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 47/64
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. § 8 Abs. 4 HBO ist nicht mehr anwendbar, weil der örtliche Bereich, für den die
Vorschrift Geltung haben sollte, nach Aufhebung des § 8 Abs. 2 u. 3 HBO nicht mehr
konkretisiert werden kann.
2. Zur Frage der Verunstaltung (st. Rspr.).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.