Urteil des HessVGH vom 15.03.2017

VGH Kassel: immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, zivilprozessrecht, quelle, belüftung, belichtung, besonnung, nachbar

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS IV 58/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Der Nachbar hat keinen Anspruch auf Einhaltung der vorgeschriebenen Abstände
schlechthin, er kann vielmehr eine Beachtung der Abstände nur erzwingen, wenn die
ausreichende Besonnung, Belichtung und Belüftung der Aufenthaltsräume, der
Stallungen landwirtschaftlicher Betriebe und der Grundstücksfreiflächen nicht mehr
gewährleistet sind.
2. Es kann daher bei der Entscheidung über eine Nachbarklage wegen Nichteinhaltung
der erforderlichen Abstände nicht darauf ankommen, ob die angefochtene
Baugenehmigung den Absätzen 2 - 4 des § 25 HBO entspricht, sondern nur darauf, ob
eine Beeinträchtigung i.S. des § 25 Abs. 1 HBO vorliegt.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.