Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, quelle, zivilprozessrecht, immaterialgüterrecht, verfassungsrecht, medizinrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
4. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
IV OE 31/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Zur Frage der Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage. Die Klage ist insbesondere
auch unzulässig, wenn die vorgetragenen Gründe bereits im Vorprozeß geltend
gemacht waren. Restitutionsgründe sind schlüssig zu behaupten.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.