Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: wiedereinsetzung in den vorigen stand, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, verwaltungsrecht, zivilprozessrecht, versäumnis, quelle, steuerrecht, immaterialgüterrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 16/66
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Zur Versäumnis der Widerspruchsfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
(keine Besonderheiten).
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.