Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: wiederaufnahme des verfahrens, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, immaterialgüterrecht, strafrecht, zivilprozessrecht, nichtigkeitsklage, quelle, steuerrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
5. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS V 50/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Ein durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenes Verfahren kann nur dann
weitergeführt werden, wenn die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führenden Gründe
einer Nichtigkeitsklage oder einer Restitutionsklage vorliegen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.