Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: abfindung, immaterialgüterrecht, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, zivilprozessrecht, eingriff, zusammenlegung, flurbereinigung, aussiedler

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
3. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
F III 40/64
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Der Eingriff in die Abfindung eines anderen Teilnehmers zum Zweck der Abhilfe eines
Beschwerdeverfahrens setzt voraus, dass die Beschwerde begründet war (st. Rspr. des
Senats).
2. Ein Aussiedler in der Flurbereinigung hat einen Anspruch auf wertgleiche Abfindung.
Er hat keinen Anspruch auf eine Verbesserung der mittleren Entfernung oder auf
andere betriebswirtschaftliche Vorteile gegenüber anderen Teilnehmern.
3. Insbesondere lassen es die gegeneinander abzuwägenden Interessen der Beteiligten
nicht in jedem Falle zu, dass Optimum einer Zusammenlegung zu erzielen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.