Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: mehrarbeit, versicherungsrecht, umweltrecht, verwaltungsrecht, strafrecht, zivilprozessrecht, geldleistung, quelle, steuerrecht, immaterialgüterrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
I OE 10/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Der Anspruch des Beamten auf Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit kann nicht
durch eine Geldleistung abgegolten werden.
2. Nach dem Zweck der gesetzlichen Regelung ist der Freizeitausgleich nur dann
sinnvoll, wenn er in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der vom Beamten
geleisteten Mehrarbeit gewährt und tatsächlich in Anspruch genommen wird. Daraus
folgt, daß das Recht auf Freizeitausgleich spätestens nach Ablauf von 6 Monaten
erlischt, falls es nicht innerhalb dieser Frist wahrgenommen wird.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.