Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: abfindung, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, hängigkeit, gleichwertigkeit, quelle

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
3. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
III F 2/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die obere Flurbereinigungsbehörde in die
Abfindung eines Teilnehmers zum Zweck der Abhilfe der Beschwerde eines anderen
Teilnehmers eingreifen kann. 2. Zur Gleichwertigkeit der Abfindung in Hinsicht auf die
Bodengüte und die Hängigkeit. zu 1) und 2): Ständige Rechtsprechung
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.