Urteil des HessVGH vom 14.03.2017
VGH Kassel: ehepartner, verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, immaterialgüterrecht, strafrecht, zivilprozessrecht, lebensgemeinschaft, anerkennung, quelle
Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS II 52/65
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die Anerkennung als Vertriebener gemäß § 1 Abs. 3 BVFG setzt voraus, daß die Ehe
schon im Vertreibungsgebiet bestanden hat und der nichtdeutsche Ehepartner seinen
Wohnsitz im Vertreibungsgebiet aufgegeben hat, um mit seinem
Vertreibungsmaßnahmen ausgesetzten Ehepartner das Vertreibungsschicksal zu
tragen und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht zerbrechen zu lassen.
2. Die Beherrschung der deutschen Sprache und eine Erziehung im Sinne des
deutschen Volkstums im Elternhaus genügen nicht, um ein "Bekenntnis" zum
deutschen Volkstum feststellen zu können, wenn der Betroffene auch die Sprache des
Gastlandes erlernt hat und nach dem Verlassen des Elternhauses nicht mehr nach
außen hin verbindlich zu erkennen gegeben hat, am deutschen Volkstum festhalten zu
wollen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.