Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, dienstzeit, fachschule, ausbildung, quelle

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
1. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
OS I 83/63
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Bei der Gewährung von Versorgungsbezügen an einem gem. § 35 Abs. 2 G 131
entlassenen Beamten auf Lebenszeit ist weder die Zeit seiner Ausbildung auf einer
Fachschule noch die Zeit einer nebenberuflichen Tätigkeit als ruhegehaltsfähige
Dienstzeit zu berücksichtigen.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.