Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: verwaltungsrecht, versicherungsrecht, umweltrecht, strafrecht, immaterialgüterrecht, zivilprozessrecht, behandlung, arbeitsunfähigkeit, krankenkasse, quelle

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
LBG 6/64
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
Der Berufsmantelvertrag zwischen den kassenärztlichen Berufsvereinigungen und den
Bundesverbänden der Krankenkasse ist hinsichtlich der Regelung über die
Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit eines Patienten (§ 12 Abs. 2) nicht als Ausdruck
ärztlicher Standesauffassung anzusehen. Die Nichtbeachtung dieser Bestimmung bei
der Behandlung eines Privatpatienten ist daher nicht stets als Verstoß gegen die
ärztlichen Berufspflichten zu werten.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.