Urteil des HessVGH vom 14.03.2017

VGH Kassel: umweltrecht, strafrecht, steuerrecht, versicherungsrecht, verwaltungsrecht, quelle, zivilprozessrecht, immaterialgüterrecht, verfassungsrecht, medizinrecht

Gericht:
Hessischer
Verwaltungsgerichtshof
2. Senat
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
II OE 65/67
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Leitsatz
1. Die Planung nach § 16 FStrG ist gegenüber dem Planfeststellungsverfahren gemäß
3§ 17, 18 FStrG eine selbständige behördliche Maßnahme.
2. Die gemäß § 16 FStrG durchgeführte Planung weist behördeninternen Charakter auf
und unterliegt der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung nicht.
3. Der Planfeststellungsbeschluß ist eine Ermessensentscheidung, die von den
Verwaltungsgerichten nur im Rahmen des § 114 VwGO überprüft werden kann.
Hinweis: Die Entscheidung wurde von den Dokumentationsstellen der hessischen Gerichte
ausgewählt und dokumentiert.